25.11.2009
Landtag
Peter Biesenbach, Theo Kruse, Helmut Stahl und Hendrik Wüst stellten das Positionspapier der CDU-Landtagsfraktion
zur Inneren Sicherheit vor
Zum Abschluss ihrer Klausurtagung präsentierte die CDU-Landtagsfraktion als Ergebnis ihr Positionspapier „Sicher leben in Nordrhein-Westfalen“. Fraktionschef Helmut Stahl, Generalsekretär Hendrik Wüst, Innenexperte Theo Kruse und der Parlamentarische Geschäftsführer
Peter Biesenbach stellten das Papier heute der Presse vor.
„Sicher leben in Nordrhein-Westfalen“ lautet der Titel des Positionspapiers, das die CDU-Landtagsfraktion im Verlauf ihrer Klausurtagung auf dem Petersberg bei Bonn beschlossen hat. CDU-Fraktionsvorsitzender Helmut Stahl wies darauf hin, dass der Entwurf eines neuen Polizeigesetzes nächste Woche in den Landtag eingebracht wird. Damit werde eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CDU und FDP umgesetzt. Stahl merkte aber an: „Wir hätten uns mehr gewünscht.“ Daher sei das Positionspapier Grundlage für Verhandlungen mit dem Koalitionspartner nach der Landtagswahl im Mai 2010. Stahl betonte: „Was das neue Polizeigesetz regelt, bejahen wir, aber wir sehen quantitativen wie qualitativen Mehrbedarf.“
CDU-Generalsekretär Hendrik Wüst stellte die Maßnahmen gegen Jugendkriminalität in den Mittelpunkt. Neben einer Verbesserung des Jugendschutzes sei es wichtig, dass die Strafe auf dem Fuße folge. Der „Staatsanwalt vor Ort“ habe hier schon gute Ergebnisse gezeigt. Das gleiche gelte für die „gelbe Karte“, also erzieherische Maßnahmen im Jugendverfahren nach § 45 des Jugendgerichtsgesetzes. Wüst befürwortete die Einrichtung von intensivpädagogischen Jugendhilfezentren für Jugendliche Intensivtäter – die Erziehungscamps. In Bedburg- Hau werde schon jetzt mit den 12 straffällig gewordenen jugendlichen Bewohnern gute Arbeit geleistet.
Weiterhin fordert die CDU-Landtagsfraktion nach dem Vorbild anderer Bundesländer eine „Sexualstraftäter-Datei“, die zentral beim Landeskriminalamt (LKA) geschaffen werden soll. Es sei nicht hinzunehmen, dass jeder Schuldner bei der Schufa gelistet sei, aber rückfallgefährdete Sexualstraftäter, die sich möglicherweise einer Therapie verweigerten, in keiner Weise erfasst würden.
Abschließend ging Wüst auf die Regelung des § 105 Jugendgerichtsgesetzes ein, der für Straftäter im Alter von 18 bis 21 Jahren in Ausnahmefällen die Verurteilung nach Jugendstrafrecht vorsieht, wenn festgestellt wird, dass die Persönlichkeitsentwicklung des Straftäters noch nicht abgeschlossen sei. Wüst kritisierte, dass diese Ausnahme mittlerweile zur Regel geworden sei und kündigte an, dass die CDU Nordrhein-Westfalen eine Regelung auf Bundesebene anstrebt, die dazu führt, dass für heranwachsende Straftäter in diesem Alter die Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht wieder zur Regel wird. Wüst: „ Wir wollen das wieder vom Kopf auf die Füße stellen.“
Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion
Peter Biesenbach fordert verbesserte Maßnahmen im Polizeirecht, vor allem zur Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität. Das geplante neue Polizeigesetz beinhalte leider keine wirksamen Mittel zur Abwehr dieser Gefahren für die Innere Sicherheit. Seit der Festnahme der sogenannten „Sauerland-Gruppe“ wüssten die Behörden, wie diese Gruppen arbeiten. Nötig seien daher erweiterte Kompetenzen für die Fahnder und Maßnahmen wie Telekommunikationsüberwachung und verdachtsunabhängige Kontrollen. Biesenbach kündigte für kommende Koalitionsverhandlungen an: „Wir werden massiv versuchen, die Bestimmungen rein zu bekommen.“ Es könne nicht sein, dass Verbrecher mit dem Porsche unterwegs seien und die Polizei die Verfolgung mit dem Fahrrad aufnehmen solle.
Der Innenexperte der CDU-Landtagsfraktion Theo Kruse bekräftigte: „Innere Sicherheit bleibt der Markenkern der CDU.“ Die Landesregierung könne aber in einer Legislaturperiode nicht alles korrigieren, was durch andere Regierungen zuvor falsch gemacht wurde. Gleichwohl habe die CDU/FDP-Landesregierung im vergangenen Jahr die Zahl der Polizeianwärter auf 1.100 verdoppelt. Auch durch Bürokratieabbau und die Rücknahme der von Rot-Grün geplanten Streichung von 841 Stellen im Polizeidienst konnte die Effizienz der Polizei gesteigert werden. Kruse betonte, durch den Gesetzentwurf werde die Öffentliche Ordnung nach 20 Jahren wieder im Polizeigesetz verankert. Daneben wird im neuen Polizeigesetz auch der sogenannte finale Rettungsschuss geregelt, um den Polizeibeamten die nötige rechtliche Klarheit zu verschaffen.
Wichtig für die Innere Sicherheit und die Gefahrenabwehr seien aber weitere Punkte, die nach dem Vorbild anderer von Union und FDP regierter Länder umgesetzt werden sollten. Dazu gehörten unter anderem die Telekommunikationsüberwachung, der verdeckte Zugriff auf informationstechnische Systeme und die Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Hier sollte durch die Behörden vor Ort festgelegt werden, wo der Einsatz von Videokameras für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung nützlich sei. Die CDU setze sich zudem für die Einrichtung einer „Wachpolizei“ ein. Durch Angestellte im Polizeidienst könnten die eigentlichen Polizeibeamten von Aufgaben wie zum Beispiel Objektschutz abgezogen und für qualifizierte Einsätze eingeplant werden. Die CDU verweist dabei auf die guten Erfahrungen der Länder Hessen und Berlin, in denen es die Wachpolizei seit 2000 bzw. 1947 gebe.
Quelle: CDU NRW Aktuell, Ausgabe 62, 25.11.2009